Lieber Gast

 

Wie im Geschäftsleben geht es bei der Zimmervermietung nicht

ohne rechtliche Regelungen

 

Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbungsbetrieb akzeptierte

Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien

ein Vertragsverhältnis

 

-den Gastaufnahmevertrag/unsere AGB's-

wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit

Einverständnis beider Parteien gelöst werden

 

 Im Einzelnen ergeben sich folgende Rechte und Pflichten

1.Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen,sobald das Zimmer

     bestellt und zugesagt ist.Dabei ist es unerheblich ob dieses mündlich

     oder schriftlich geschehen ist.

2.Der Abschluss des Gastvertrages verpflichtet Vertragspartner zur

     Erfüllung des Vertrages,gleichgültig,auf welche Dauer der Vertrag

     abgeschlossen wurde.

3.Der Gastwirt ist verpflichtet,bei Nichtbereithaltung des Zimmers dem

    Gast Schadenersatz zu leisten.Dies kann auch die Bereitstellung eines

    anderen Zimmers sein.

4.Der Gast ist verpflichtet,bei Nichtinanspruchnahme den vereinbarten

     Preis zu bezahlen,abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendung.

     Die Einsparungen betrage 20% des Übernachtungspreises.

5.Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten,nicht in Anspruch

    genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben,um

   Ausfälle zu vermeiden.Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers

    hat der Gast für die Dauer des Vertrages nach Ziffer 4 den errechneten

    Betrag zu entrichten.

6.Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

7.Übernachtungen von Gästen müssen dem Vermieter gemeldet werden,

    es fällt eine Gebühr von 10€ pro Übernachtung an.

 

Sollten Sie sich für eine Online Anfrage/Buchung entschliessen

müssen Sie die AGB'S akzeptieren.