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Lieber Gast
Wie im Geschäftsleben geht es bei der Zimmervermietung nicht ohne rechtliche Regelungen
Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis
-den Gastaufnahmevertrag/unsere AGB's- wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden |
| Im Einzelnen ergeben sich folgende Rechte und Pflichten |
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1.Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen,sobald das Zimmer bestellt und zugesagt ist.Dabei ist es unerheblich ob dieses mündlich oder schriftlich geschehen ist. |
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2.Der Abschluss des Gastvertrages verpflichtet Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages,gleichgültig,auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde. |
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3.Der Gastwirt ist verpflichtet,bei Nichtbereithaltung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.Dies kann auch die Bereitstellung eines anderen Zimmers sein. |
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4.Der Gast ist verpflichtet,bei Nichtinanspruchnahme den vereinbarten Preis zu bezahlen,abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendung. Die Einsparungen betrage 20% des Übernachtungspreises. |
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5.Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten,nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben,um Ausfälle zu vermeiden.Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages nach Ziffer 4 den errechneten Betrag zu entrichten. |
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6.Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort. |
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7.Übernachtungen von Gästen müssen dem Vermieter gemeldet werden, es fällt eine Gebühr von 10€ pro Übernachtung an. |
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Sollten Sie sich für eine Online Anfrage/Buchung entschliessen müssen Sie die AGB'S akzeptieren. |